Gerd Hachen Ihr Landtagsabgeordneter im Nordkreis Heinsberg!
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Schulpolitischer Konsens in NRW

Schulkonsens in NRW

Das 6. und 8. Schulrechtsänderungsgesetz trägt unsere Handschrift

Dr. Hachen bei der Eröffnung der Anhörung zur Einführung von Islamischem Religionsunterricht
im Schulausschuss des Landtags

Die Gesetze entstanden  aus einem fairen Kompromiss, bei dem uns das Wohl der Kinder wichtiger war als parteipolitische Taktik.

Deshalb tragen diese Gesetze auch wesentlich
unsere Handschrift als Opposition.
und ermöglichen so für hoffentlich 12 Jahre
Planungssicherheit und eine Beendigung des
ewigen Streits um Schulformen.
 

Die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte des Kompromisses:
 

  • Das gegliederte Schulsystem – das Rot-Grün abschaffen wollte – wird durch die Sicherung in der Landesverfassung langfristig gesichert.
  • Es wird keine Schulform abgeschafft. Den Kommunen wird die Möglichkeit geboten, mit der Sekundarschule eine attraktive, weiterführende Schule auch bei sinkenden Schülerzahlen anzubieten.
  • Die neue Sekundarschule hat bewusst keine Oberstufe. Das stärkt die Gymnasien und verhindert Streit um Schülerressourcen zwischen den Kommunen. Sie kann gleichberechtigt integrierte und/oder differenzierende Bildungsgänge anbieten. Diese sind gleich ausgestattet: Lehrerpflichtstunden 25,5 pro Woche und Klassenfrequenzrichtwert 25 Schüler. Eine von Rot-Grün bisher geplante Bevorzugung integrativer Angebote findet nicht statt.
  • Zusätzlich wird es einen Stufenplan zur Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte in allen Schulen geben. Darauf werden wir ein besonderes Augenmerk haben.
  • Die drohende Überforderung vieler Kinder durch Festschreibung der 2. Fremdsprache schon ab Klasse 6 in der geplanten Gemeinschaftsschule findet ebenso nicht statt, wie die Gemeinschaftsschule selbst, deren endgültiges Scheitern vor Gericht wesentliche Ursache für die Bereitschaft der Schulministerin Löhrmann zu diesem Kompromiss ist.
  • Der Konsens stimmt mit den Beschlüssen des Siegener Parteitags überein.( s. Differen-ziertes 2 Säulenmodell )Realschulen und Gymnasien sind durch Verfassungsänderung gesichert.
  • Eine Übertragung von längerem gemeinsamem Lernen auf alle Schulformen findet ebenfalls nicht statt.